Haus- und Hofordnung

Förderzentrum an der Promenade mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung

 

1. Die Schüler des GB-Bereichs werden ab 07:30 Uhr an der hinteren Tür bzw. Rollstuhlfahrer an der mittleren Tür in Empfang genommen. Für Schüler des LB-Bereichs ist der Einlass um 07:45 Uhr durch die Mitteltür über den Schulhof.

Einlass für die Schüler im Südring ist 07:45 Uhr

2. Beim Betreten des Schulhauses setzen die Schüler die   Kopfbedeckung ab.

3. Schuleingangstüren sind immer geschlossen zu halten. Fremden Personen ist kein Einlass zu gewähren.

4. Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und von jedem selbst gesichert. Haftung für Schäden übernimmt die Schule nicht. Gleiches gilt für Roller/Skatboard.

5. Alle Schüler begeben sich auf direktem Weg in ihren Unterrichtsraum. Jeder Schüler ist verpflichtet, pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde zu erscheinen.

6. Die Garderobe der Schüler ist an dem dafür vorgesehenen Platz abzulegen.

7. Im Schulhaus verhalten sich die Schüler höflich, leise und rücksichtsvoll. Sie gehen langsam.

8. Allen Menschen ist mit Achtung, Respekt und Höflichkeit zu begegnen.

9. Konflikte lösen wir gewaltfrei ohne jemand körperlich oder seelisch zu verletzen. 

10. Jeder behandelt alle Unterrichtsmaterialien sowie jegliches Inventar pfleglich. Bei mutwillig herbeigeführten Schäden durch Schüler haften die Eltern.

11. In den kleinen Pausen und bei Hauspause halten sich die Schüler in den Unterrichtsräumen auf.

12. Alle Schüler begeben sich in den Hofpausen unverzüglich auf den Pausenhof.

13. Das Werfen von Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen ist untersagt.

14. Alle Vorkommnisse sind sofort dem Aufsicht führenden Lehrer zu melden.

15. Am Ende der Hofpause treten alle Schüler klassenweise an.

16. Das Klettergerüst wird nur von den Schülern der Klassenstufe 1 bis 4 sowie der Unter- und Mittelstufe genutzt.

17. Das Schulgelände darf nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen werden.

18. Toiletten sind auf dem Gang des jeweiligen Unterrichtsraumes zweckentsprechend zu nutzen, sauber zu verlassen und die Türen zu schließen.

19. Der Aufzug darf nur von Rollstuhlfahrern, gehbeeinträchtigten Schülern mit einer Begleitperson oder dem Personal der Schule benutzt werden.

20. Fenster, elektrische Geräte, Jalousien usw. werden nur von den Lehrkräften oder in deren Beisein bedient.

21. Die Schule übernimmt keine Haftung für Wertsachen, Geld und technische Geräte.

22. Für Schüler ist das Benutzen des Handys im Schulgelände verboten. Bei Verstoß ist die Lehrkraft berechtigt, das Handy einzuziehen und bei der Schulleitung abzugeben.

Bei Zuwiderhandlung oder Benutzung des Handys nimmt die Lehrkraft oder die Schulleitung dieses in Gewahrsam und gibt es nach Unterrichtsschluss wieder  zurück.

Beim erneuten Gebrauch erfolgt die Rückgabe nur an die Eltern.

Bei Verweigerung der Herausgabe des Handys werden die Eltern informiert und holen ihr Kind ggf. ab.

23. In der Hofpause sind MP3 Player mit Kopfhörer erlaubt.

24. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum sowie Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind im Schulgelände verboten.

25. Unfälle/Wegeunfälle, Verletzungen sind sofort dem Lehrer oder im Sekretariat zu melden.

26. In Gefahrensituationen ist den Anweisungen der Lehrer zu folgen.

27. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hoch gestellt. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel.

28. Alle Schüler verlassen nach Unterrichtsschluss sofort das Schulgelände.

29. Schüler, die absichtlich gegen die Hausordnung verstoßen, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen.

 

Diese Hausordnung tritt am 31.08.2020 in Kraft.

C. Majatschek

Schulleiterin